Auszug aus dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ingolstadt
vom 23. Juni 2015: Steuernummer 124/111/70010.
Die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) e.V. ist mit Schreiben des Finanzamtes Ingolstadt vom 26. Juni 1997 Steuernummer 186/42225 die Gemeinnützigkeit des Vereins im Sinne des § 52 der Abgabenordnung 1977 bestätigt worden.
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff.AO dient.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe.
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs.1 EStDV) auszustellen.
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 3 EStDV) auszustellen.
vom 23. Juni 2015: Steuernummer 124/111/70010.
Die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) e.V. ist mit Schreiben des Finanzamtes Ingolstadt vom 26. Juni 1997 Steuernummer 186/42225 die Gemeinnützigkeit des Vereins im Sinne des § 52 der Abgabenordnung 1977 bestätigt worden.
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff.AO dient.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe.
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs.1 EStDV) auszustellen.
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 3 EStDV) auszustellen.
Mitgliedsbeitrag
Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) vom 3. Juni 2016 beträgt der Mitgliedsbeitrag 40 EUR im Jahr.
Satzung
>> Die Satzung des Vereins. [360 KB]